Allgemeine Nutzungsbedingungen

Diese nachfolgenden Nutzungsbedingungen dienen der rechtlichen Klarstellung der vertraglichen Verhältnisse, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisanlage des Berliner Tennis-Club Rot-Gold e.V. und des TC Longline e.V. samt seiner Einrichtungen. Die nachfolgenden Regelungen gelten für jeden Verein ausschließlich auf dem von ihm gepachteten Gelände allein. Sie sind für jeden Besucher, jedes Vereinsmitglied und jeden Nutzer und Mieter verbindlich. Jeder Besucher und Nutzer der Tennisanlagen hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher und Nutzer ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

 

§ 1 Betriebs und Öffnungszeiten

 Die Betriebs und Öffnungszeiten werden von den Vorständen der Vereinen festgelegt. Maßgebend für den Spielanfang und das Spielende bei der Benutzung der Plätze ist die über das Online-System angezeigte Uhrzeit. Die Vorstände behalten es sich vor, die Regelungen an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

  § 2 Buchungsregeln

  1. Zur Nutzung des Online-Platzreservierungs-Systems sind eine Registrierung und die Hinterlegung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Benutzer die keine E-Mail-Adresse haben, wenden ich  bitte an den Systemadministrator (Katharina von Stahl, 0160/8855435)

  2. Eine genau Anleitung zur Reservierung der Plätze über das Internet, finden Sie auf unserer Webseite unter Hilfe.

  3. Alle nicht registrierten Benutzer können sich Ihren Zugang direkt online erstellen, indem Sie ein Formular mit Ihren Angaben ausfüllen. Sie erhalten umgehend ein E-Mail mit den  Zugangsdaten. Jeder   Benutzer reserviert mit seinem eigenen Benutzernamen, den er bei der Anmeldung angegeben hat, und einem vierstelligen Code (Passwort), den er nach der  Registrierung direkt per E-Mail erhalten hat. Diesen Zugangs-Code kann der Benutzer nach dem ersten Login anpassen. Die Nutzung der Plätze ist nur gegen vorherige Zahlung der  Platzgebühr und maximal 3 x möglich.

  4. Nur volljährige Personen dürfen online Buchungen über die Homepage des Vereins auf eigene Rechnung vornehmen. Minderjährige benötigen für die Buchung die schriftliche  Einverständniserklärung der Eltern.

  5. Die Plätze können im 90- Minutenrythmus 3 x wöchentlich pro Mitglied (Winterhalle im 60-Minutenrythmus) gemietet werden. Die Spieldauer beinhaltet auch das ordnungsgemäße A bziehen der Plätze. Der Vorstand behält es sich vor, Änderungen in der zeitlichen Limitierung vorzunehmen, wenn die Platzauslastung dies erforderlich macht. Mit der Onlinebuchung ist die  Buchung für den Nutzer verbindlich. Bei Verlängerungen bzw. Überschreitungen der gebuchten Spielzeit muss ebenfalls eine Buchung vorgenommen werden.

  6. Rechnungen und Mitteilungen jeglicher Art gelten dem Nutzer als zugegangen, wenn sie an die dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Anschrift gerichtet sind. Wenn der  Nutzer eine Zusendung per Post wünscht, muss er dieses ausdrücklich gegenüber dem Verein anzeigen, dem Verein bleibt es vorbehalten, Portokosten gesondert geltend zu machen. Die  Mitteilung der Änderung insbesondere von E-Mail-Adressen ist eine Bringschuld des Mitglieds.

  7. Die Buchung außerhalb des Onlinesystems ist nur im Ausnahmefall möglich. Der Platz kann nur verbindlich reserviert werden, wenn dieser über das Online-Buchungssystem angemeldet  wird. Sollte ein Nutzer einen Platz in Anspruch nehmen, ohne dass dieses im System vermerkt ist, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig, die vom Nutzer  unverzüglich zu zahlen ist. Ist ein Platz bereits durch ein anderes Mitglied verbindlich über das Online-System reserviert worden, so hat der Spieler ohne Reservierung die Platz unverzüglich  zu räumen.

 

§ 3 Dauerplatz Buchungen

Dauerbuchungen sind nur durch die Trainer und Administratoren des Vereins möglich und werden ausschließlich vom Systemadministrator in das Online-System eingepflegt. Die Dauerbuchung gilt als bestätigt, wenn sie im Buchungssystem hinterlegt wurde. Der jeweilige Mieter kann sich durch Abfrage mit seinem Benutzernamen und Kennwort über hinterlegte Buchungen informieren. In der Regel erhält er außerdem eine Bestätigung per E-Mail. Fehlerhafte Eingaben sind vor Saisonstart  zu beanstanden.

 

§ 4 Zahlungspflicht

  1. Mitgliedern, die ihre Beiträge vollständig bezahlt oder aber durch Dauerauftrag/Einzugsermächtigung entrichten haben, steht die Nutzung der verfügbaren Plätze mittels Nutzung des Online- Buchungs-Systems kostenlos (Außenplätze) zur Verfügung. Für die Hallenplätze ist die Nutzung nach Zahlung des jeweils ausgewiesenen Rechnungsbetrages möglich.

  2. Das Mitbringen von Gästen auf den Außenplätzen ist durch Nutzung der Gästekarte des BTC Rot-Gold und Entrichtung einer Platzgebühr in Höhe von 10,00 € möglich.

 

 § 5 Haftung Nutzungsmöglichkeiten

Die Vereine haften nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, sofern sie nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich der Vereine liegen.

 

§ 6 Spielbetrieb

  1. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden ausschließlich die Vorstände der Vereine. Sie haben das Recht, dem Nutzer anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen.

  2.  Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet. Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch die Benutzung nicht sachgemäßer Schuhe verursacht werden, sind vom Nutzer zu tragen.

  3.  Die Nutzung der Plätze bei starkem Regen oder stehendem Wasser ist untersagt.

  4.  Das Rauchen auf den Plätzen ist nicht gestattet.

  5. Jeder Nutzer der Plätze verpflichtet sich, die Außenplätze nach jedem Spiel bzw. wenn dies erforderlich ist, auch vor dem Spiel ausreichend zu bewässern. Eine Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Platzverweis führen.

  6. Die gesamte Tennisanlage, Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen. Beeinträchtigungen, Schädigungen und der Ausfall von Betriebsanlagen sind unverzüglich   den Platzwarten bzw. dem Vorstand mitzuteilen.

  7. Den Weisungen des Vorstandes sowie den von ihm ausdrücklich beauftragten Platzwarten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverbot, in besonderen Fällen   ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung von Benutzungsentgelten oder Mitgliedsbeiträgen.

 

§ 7 Haftung, Schadensersatz

  1. Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlagen haftet die Vereine nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieter oder der Besucher sowie der Vereinsmitglieder.

  2. Im Übrigen haftet die Vereine nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder  sonstigen, die Tennisanlagen beeinträchtigende Ereignisse, haften die Vereine nicht.

  3. Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder auf den Tennisanlagen belassen werden, übernehmen die Vereine keinerlei Haftung.

  4. Ersatzansprüche gegen die Vereine sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Vorstand unverzüglich gemeldet und protokolliert werden.  Die Beweislast trägt der Geschädigte.

  5. Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen (z. B.  Benutzung unsachgemäßen Schuhwerks in der Halle) verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur  Erstattung der Reinigungskosten. Eltern haften für ihre Kinder.

  6. Die Mitglieder der Vereine, die nachweislich im Besitz eines Schlüssels für die Anlagen und die Vereinshäuser sind, machen sich haftbar für die Schäden, die entstehen, wenn sie die  Anlagen ohne vorherige Absicherung dahingehend verlassen, dass die Anlagen ordnungsgemäß verschlossen wurden und da unbefugte Eindringen Dritter dadurch ermöglicht wird.

 

§ 8 Aufsicht bei Kindern

  1. Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Vereine können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht  übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang  zu nehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen ihre Kinder informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/der Trainerin Folge  leisten müssen. Die Vereine übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

  2. Die Vereine behalten sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers/der Trainerin keine Folge  leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird.

 

§ 9 Fotos Überwachungsvideos

Mit dem Betreten der Tennisanlage bzw. der Buchung einer Hallenstunde erklärt sich jedes Mitglied, jeder Besucher und Mieter einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Dieses beinhaltet auch das Einverständnis, dass die Vereine zur Sicherung der Anlage und zur Sicherung des Eigentums des Vereins entsprechende Überwachungskameras installieren zum Zwecke der Erhöhung der Sicherheit aller Vereinsmitglieder und Nutzer auf dem Vereinsgelände. Diese Aufnahmen werden weder veröffentlicht noch in sonstiger Weise vervielfältigt, der Verein verpflichtet sich, entsprechende Aufnahmen spätestens vier Tage nach Aufzeichnung zu  vernichten. Jedes Mitglied und jeder Nutzer hat das Recht, jederzeit Auskunft über gespeicherte Aufnahmen zu verlangen. Durch die Nutzung und die damit verbundene Anerkennung dieser Ordnung stimmen die Mieter weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Tele - Medien sowie elektronischen Medien zu.

 

§ 10 Spielbetrieb

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dieses kann selbstverständlich per Mail erfolgen. Dieses gilt auch für etwaige durch das Spiel/Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung der Vereine als genehmigt und erbracht. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.